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Innenbereich | bpb.de

Innenbereich

Im Interner Link: Baurecht der Bereich innerhalb von Interner Link: Städten und Interner Link: Gemeinden, also der bebaute Bereich. Oft wird die Bebauung des I. durch Interner Link: Bebauungspläne geregelt. Wo diese fehlen – etwa weil die Bebauung viel älter ist als das Interner Link: Recht –, müssen sich neue Vorhaben in die vorhandene Bebauung eingliedern, was vorrangig nach den Gebietstypen der Interner Link: Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt wird. Ziel ist die einheitliche Bebauung eines entsprechenden Gebietes im I.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten