Unberührbarkeit von lat. immunis (frei, unberührt). Schutz von Parlamentariern (Art. 46 Abs. 2 GG) und Diplomaten vor Strafverfolgung. Zweck ist die Sicherung der
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: