Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Reinhaltung der Luft, die um weitere schädliche Umwelteinwirkungen ergänzt wurde. Die Schutzgüter und Quellen werden in § 3 beschrieben als »auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen«. Im Vordergrund stehen Stoffe, die in die Luft freigesetzt werden und bei einem Akzeptor zu schädlichen Einwirkungen führen. Die
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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