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Immissionsschutz | bpb.de

Immissionsschutz

Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Reinhaltung der Luft, die um weitere schädliche Umwelteinwirkungen ergänzt wurde. Die Schutzgüter und Quellen werden in § 3 beschrieben als »auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen«. Im Vordergrund stehen Stoffe, die in die Luft freigesetzt werden und bei einem Akzeptor zu schädlichen Einwirkungen führen. Die Interner Link: Emission dieser Stoffe wird ebenso wie deren Interner Link: Immission durch Grenzwerte eingeschränkt. Daneben ist v. a. die Reduktion von Lärm relevant, der nicht nur von Industrieanlagen, sondern auch z. B. von Gaststätten oder Kirchenglocken, Verkehrswegen oder Maschinen wie Laubbläsern verursacht werden kann. Für Letztere gibt es, ähnlich wie für Autos, die einem Abgastest unterzogen werden, Regelungen über deren Beschaffenheit. Die einzelnen Grenzwerte finden sich in der Technischen Anleitung Luft (TA-Luft) und der Technischen Anleitung Lärm (TA-Lärm) sowie in einer Reihe von Interner Link: Rechtsverordnungen (RVO).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten