Renten an die Hinterbliebenen eines Versicherten bzw. – im Bereich des Interner Link: Sozialen Entschädigungsrechts – des Geschädigten. Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte bzw. Lebenspartner (Interner Link: Lebenspartnerschaft) und die Kinder des Verstorbenen. Die gesetzliche Interner Link: Rentenversicherung sieht für Ehegatten und Lebenspartner des Verstorbenen große und kleine Witwen- bzw. Witwerrenten (Interner Link: Renten wegen Todes) vor. Frühere Ehegatten oder Lebenspartner des Verstorbenen können zudem ggf. Erziehungsrente (§ 47 SGB VI) beanspruchen, wenn sie neben weiteren Voraussetzungen ein eigenes Kind oder ein Kind des geschiedenen Ehegatten bzw. Lebenspartners erziehen. Kinder des Versicherten können Waisenrente in Anspruch nehmen. H. für Witwen bzw. Witwer, Lebenspartner und Waisen sieht auch das Interner Link: Sozialgesetzbuch (SGB) VII im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (Interner Link: Unfallversicherung, gesetzliche) vor, wenn der Tod des Versicherten durch einen Versicherungsfall, also einen Interner Link: Arbeitsunfall oder eine Interner Link: Berufskrankheit, eingetreten ist (§ 63 Abs. 1 Satz 2 SGB VII). Besteht ein solcher Kausalzusammenhang zwischen dem Tod des Versicherten und dem Versicherungsfall nicht, können die Hinterbliebenen ggf. eine einmalige Hinterbliebenenbeihilfe (§ 71 SGB VII) beanspruchen. H. für die Hinterbliebenen eines Geschädigten, der an den Folgen eines gesetzlich normierten Schädigungstatbestands verstorben ist, sieht auch das Soziale Entschädigungsrecht vor (vgl. §§ 38 ff. BVG). Ist der Geschädigte nicht an den anerkannten Schädigungsfolgen verstorben, so kommt die Bewilligung von Hinterbliebenenbeihilfe in Betracht (§ 48 BVG). Mit Wirkung zum 1.1.2024 wird die Hinterbliebenenversorgung des Sozialen Entschädigungsrechts in das SGB XIV überführt. Die Leistungen erhalten nun die Bezeichnung »Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene« (§§ 85 ff. SGB XIV).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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