Wenn ein Interner Link: Verbraucher überraschend in seinem privaten Bereich von einem Interner Link: Unternehmer aufgesucht wird, dann entsteht ein sog. Überrumpelungseffekt. Wird dann ein Interner Link: Vertrag geschlossen, so steht dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen das Recht zum Interner Link: Widerruf zu, damit er noch einmal in Ruhe überdenken kann, ob er den Vertrag wirklich möchte. Dieser Interner Link: Verbraucherschutz ist eine Vorgabe des Interner Link: Europarechts und gilt inzwischen für alle außerhalb von Geschäftsräumen (des Unternehmers) geschlossenen Verträge.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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