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Handelsrecht | bpb.de

Handelsrecht

Für Kaufleute geltendes Sonderprivatrecht, das v. a. im Handelsgesetzbuch (HGB) enthalten ist. Das. H. ist ein sog. Nebengebiet des Interner Link: Zivilrechts. Genauer siehe Interner Link: Kaufmann. Teilweise gilt neben dem Gesetzesrecht auch branchenübliches Interner Link: Gewohnheitsrecht.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten