Interner Link: Versicherung für den Fall, dass man zum Interner Link: Schadensersatz verpflichtet ist (Interner Link: Haftung). Als freiwillig abzuschließende Versicherungen sind v. a. die allgemeine private H. (für einen verschuldeten Interner Link: Schaden) und die für Hundehalter (Interner Link: Halterhaftung; Interner Link: Tierhalterhaftung) empfehlenswert. In manchen Fällen sieht das Gesetz eine H. als Pflichtversicherung vor, v. a. für Kfz-Halter und bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte. Diese Versicherungspflicht soll sicherstellen, dass die Geschädigten nicht das Risiko tragen, dass der Schädiger insolvent ist (Interner Link: Insolvenz), d. h. den verursachten Schaden nicht ersetzen kann. Liegen die Voraussetzungen nach dem Interner Link: Versicherungsvertrag vor, zahlt grundsätzlich der Versicherer (Ausnahmen möglich z. B. bei Verletzung einer wichtigen Interner Link: Obliegenheit, bei Interner Link: Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Interner Link: Fahrlässigkeit, grobe)). Es ist also meist günstiger, die verhältnismäßig geringe Interner Link: Versicherungsprämie zu zahlen, als unter Umständen sehr hohe Schäden ersetzen zu müssen. Das Führen eines Kfz oder das Zulassen des Führens ohne H. ist strafbar (Interner Link: Pflichtversicherungsgesetz). ➠ Abb. »Arten der Versicherung«
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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