Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | bpb.de

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Steuerfinanzierte Interner Link: Sozialleistungen zur Deckung des Interner Link: Existenzminimums nach dem Interner Link: Sozialhilferecht des SGB XII. Leistungsberechtigt sind ältere Personen, die die gesetzlichen Altersgrenzen überschritten haben sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen oder Interner Link: Vermögen bestreiten können (§ 41 SGB XII). Wer nicht dauerhaft erwerbsgemindert ist, kann einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII haben. Wer nicht erwerbsgemindert ist und die Altersgrenze noch nicht überschritten hat, erhält im Falle seiner Bedürftigkeit auf Antrag Interner Link: Bürgergeld. Zum Leistungsspektrum der G. gehören insbesondere die gesetzlichen Regelsätze und die Interner Link: Bedarfe für Unterkunft und Heizung (vgl. § 42 SGB XII). Zuständig für die Erbringung der Leistungen ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte sich tatsächlich aufhält (§ 98 SGB XII).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten