Anlage zur Versorgungsmedizinverordnung, in der die Grundsätze für die medizinische Bewertung von Schädigungsfolgen nach dem Interner Link: Sozialen Entschädigungsrecht und für den Grad der Behinderung (Behinderung, Grad der) festgelegt sind. Hierdurch soll eine einheitliche Rechtsanwendung in beiden Bereichen gewährleistet werden. Bestandteil der G. ist eine umfangreiche Tabelle, die auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehbar ist, in der Gesundheitsstörungen und Kriterien zur Beurteilung ihrer Schwere und des hierfür anzusetzenden Grades der Schädigungsfolgen bzw. Grades der Behinderung aufgeführt sind. Siehe auch Interner Link: Schwerbehinderung
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: