Verzeichnis, in dem Interner Link: Grundstücke in Deutschland registriert werden. Es wird beim jeweiligen Interner Link: Amtsgericht (AG) geführt und dient der Auskunft über die genaue Lage eines Grundstücks sowie die rechtlichen Verhältnisse daran (Interner Link: Eigentum, Nutzungsrechte oder andere Belastungen wie Interner Link: Hypothek oder Interner Link: Grundschuld). Das G. hat eine wichtige Funktion bei der Interner Link: Übereignung und anderen Änderungen der rechtlichen Verhältnisse an einem Grundstück. Siehe auch Rechtsschein
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: