Heute sind die meisten rechtlichen Regelungen in schriftlichen Interner Link: Gesetzen enthalten. Das war nicht immer so. G. wird mündlich überliefert und ist trotzdem verbindlich, wenn es auf langer Tradition beruht und allgemein anerkannt ist. Wird jedoch der Interner Link: Gesetzgeber tätig, wird das G. aufgrund der vorrangigen Kompetenz des Gesetzgebers durch das gesetzte Interner Link: Recht verdrängt. Beispiele, wo G. immer noch eine Rolle spielt, finden sich im Interner Link: Handelsrecht und im Interner Link: Völkerrecht. Siehe auch Betriebliche Übung
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: