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Gerichtsvollzieher

Berufsbezeichnung für Personen, welche die Interner Link: Urteile von Interner Link: Gerichten vollstrecken dürfen (siehe Interner Link: Vollstreckung, Verbot der Interner Link: Selbsthilfe). Ein G. sorgt also z. B. dafür, dass der Kläger auch das Geld bekommt, das ihm durch ein Urteil zugesprochen wurde. Bekannt sind G. vor allem, weil sie den »Kuckuck« an Sachwerte im Interner Link: Eigentum von Interner Link: Personen kleben, die ihre Schulden nicht freiwillig zahlen. Der »Kuckuck« zeigt an, dass der wertvolle Gegenstand gepfändet ist. Heute werden zwar zuerst Konten oder Gehaltszahlungen gepfändet, was elektronisch geschieht, dennoch hat das Pfandsiegel (»Kuckuck«) nicht ausgedient. Siehe auch Interner Link: Rechtswidrigkeit und Interner Link: Rechtfertigungsgrund

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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