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Generalbundesanwalt | bpb.de

Generalbundesanwalt

Leiter der Bundesanwaltschaft, die die Interner Link: Staatsanwaltschaft durch die Bundesanwälte vor dem Interner Link: Bundesgerichtshof (BGH) vertritt. Die Bundesanwaltschaft ist befugt, Interner Link: Ermittlungsverfahren und Interner Link: Strafverfahren an sich zu ziehen, wenn die (hohe) Bedeutung der Sache es erfordert.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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