Erfindungen oder Leistungen menschlicher Kreativität, die nicht materielle Güter sind. Dazu gehören Musikstücke ebenso wie der geistige Inhalt eines Buches – das Buch selbst ist ja eine Interner Link: Sache und deshalb materielles Eigentum. Das geistige Eigentum wird als Ergebnis von Arbeitsleistungen der Menschen geschützt und die Nutzung soll nur gegen Entgelt erfolgen. Geschützt wird das G. durch Interner Link: Patentrechte oder Interner Link: Urheberrechte und den entsprechenden Interner Link: Gesetzen. Außerdem wurden Institutionen geschaffen, welche die Entgelte für die Urheber eintreiben – für Musiker ist die GEMA eine solche, relativ bekannte Einrichtung. Siehe auch Interner Link: Eigentum
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: