Die Aufgabe der Polizei besteht aus zwei gleich wichtigen Teilen. Da ist zum einen die Strafverfolgung, die als repressive Funktion bezeichnet wird. Der andere Teil ist die G., die präventiv geschehen soll. Aufgabe der Polizei ist es,
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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