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Garantie | bpb.de

Garantie

Über die gesetzlich vorgesehene Interner Link: Gewährleistung hinausgehende, freiwillige Zusicherung einer Beschaffenheit oder Qualität der Interner Link: Sache während einer bestimmten Garantiefrist. Sie kann z. B. durch den Verkäufer, aber auch durch den Hersteller abgegeben werden. Wer garantiert hat, ist wichtig für die Frage, gegen wen ein Interner Link: Anspruch aus der G. entsteht. Oft verweisen aber Verkäufer zu Unrecht nur auf die Herstellergarantie, um ihrer daneben bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Interner Link: Gewährleistung zu entgehen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten