F. wird regelmäßig als Komplexleistung durch ärztliche und nicht ärztliche Leistungen erbracht. Dazu gehören neben den ärztlichen nicht ärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten. F. gehört zum Leistungsspektrum der
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: