Grenzsicherungsagentur der Interner Link: Europäischen Union. Die offizielle Bezeichnung lautet Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, engl. European Border and Coast Guard Agency (EBCG).
F. soll die Interner Link: Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenzen beim »Schutz« dieser Außengrenzen unterstützen, also helfen zu verhindern, dass Menschen ohne entsprechende Einreiseerlaubnis diese Grenzen passieren. Die Sicherung der Außengrenzen durch F. ist zunehmend zu einer Asylabwehr geworden, weil versucht wird, zu verhindern, dass Flüchtende in einen Mitgliedstaat gelangen, um dort Interner Link: Asyl beantragen zu können. F. wird als Instrument zum Ausbau der »Festung Europa« kritisiert.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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