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Fraktion

Parteien (Interner Link: Partei, politische) oder Zusammenschlüsse von Parteien (etwa CDU/CSU) mit gleicher oder ähnlicher Programmatik in einem Parlament. Eine F. im Interner Link: Bundestag muss mindestens 5 % der Interner Link: Abgeordneten als Mitglieder haben. Zusammenschlüsse, die nicht auf 5 % der Abgeordneten kommen, können eine Gruppe bilden. Mit dem Status F. sind verschiedene Interner Link: Rechte verbunden, v. a. bekommen F. deutlich mehr finanzielle Mittel.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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