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Forderung | bpb.de

Forderung

Im Interner Link: Zivilrecht, genauer im Interner Link: Schuldverhältnis, das Recht des Interner Link: Gläubigers, vom Interner Link: Schuldner eine Interner Link: Leistung zu verlangen. Die F. ist eine Art des Interner Link: Anspruchs. Während es Ansprüche aber auch im 3., 4. und 5. Buch des BGB (Interner Link: Sachenrecht, Interner Link: Familienrecht, Interner Link: Erbrecht) gibt, spielt die F. nur im Interner Link: Schuldrecht, also im 2. Buch des BGB, eine Rolle. Typische F. ist z. B. die des Verkäufers gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises aus einem Interner Link: Kaufvertrag oder die F. auf Zahlung von Interner Link: Schadensersatz aus einem Interner Link: Delikt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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