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Familienrecht | bpb.de

Familienrecht

Im 4. Buch des BGB geregelt (§§ 1297-1921). Es geht um die Rechtsverhältnisse von Interner Link: Personen untereinander, die nicht Gegenstand des Interner Link: Schuldrechts sind, v. a. um Interner Link: Ehe, Interner Link: Verwandtschaft und Interner Link: Kindschaftsrecht. Siehe auch Interner Link: Familie

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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