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Familiengericht | bpb.de

Familiengericht

Spezielle Abteilung des Amtsgerichts (AG), die für sog. Familiensachen (Interner Link: Familienrecht) zuständig ist. Die Interner Link: Richter sollten besondere psychologische und pädagogische Fähigkeiten auf diesem zwischenmenschlich besonders sensiblen Gebiet haben. Siehe auch Interner Link: Jugendamt

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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