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Fallpauschale | bpb.de

Fallpauschale

Die Vergütung von Krankenhausleistungen erfolgt heute ganz überwiegend nicht mehr nach der Dauer einer Behandlung, sondern in pauschalierter Form nach F. je Behandlungsfall (vgl. § 17b KHG). Der Interner Link: Gesetzgeber verspricht sich von der Abrechnung nach F. ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem und damit eine Kostenersparnis. Die Abrechnung nach F. birgt auf der anderen Seite die Gefahr, dass Patienten aus ökonomischen Erwägungen zu schnell aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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