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Fahrverbot | bpb.de

Fahrverbot

Strafe, die i. d. R. ausgesprochen wird, wenn bei Interner Link: Trunkenheit im Verkehr keine Interner Link: Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wird. Das F. ist die einzige Interner Link: Nebenstrafe im Interner Link: Strafgesetzbuch (StGB). Es kann für die Dauer von 1 bis 6 Monaten verhängt werden. Wenn im Straßenverkehr nur eine Interner Link: Ordnungswidrigkeit begangen wurde, kann ein F. von bis zu 3 Monaten angeordnet werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten