Neben dem Interner Link: Ministerrat das Gesetzgebungsorgan der EU. Es wird von den Bürgern der EU für 5 Jahre gewählt. Das Wahlsystem richtet sich nach nationalen Vorschriften, d. h. es gibt kein einheitliches Wahlsystem (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl) und es gibt keine europäischen Wahllisten und damit auch keine europäischen Parteien (Interner Link: Partei, politische). Vielmehr entsenden die nationalen Parteien Interner Link: Abgeordnete in das E., dort schließen sie sich dann meist zu Interner Link: Fraktionen zusammen. Die Wahlen zum Parlament sind frei, geheim und allgemein, aber nicht gleich. Denn jedes Land entsendet mindestens 3 und höchstens 99 Abgeordnete. So kommt es, dass ein Abgeordneter aus Deutschland oder Frankreich etwa 10-mal so viele Bürger vertritt wie seine Kollegin aus Malta oder Luxemburg. Das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bezeichnete diese Situation als Überföderalisierung der EU, die mit einem Interner Link: Demokratiedefizit der EU verbunden ist, weil der Grundsatz der Stimmengleichheit nicht gilt. Die meisten Interner Link: Rechtsakte der EU benötigen die Zustimmung des E. Allerdings gibt es auch Politikbereiche mit Gesetzgebungsverfahren, die nur eine Anhörung des E. vorsehen (z. B. Rechtsakte über indirekte Interner Link: Steuern Art. 113 AEUV); hier entscheidet der Ministerrat einstimmig nach Anhörung des E.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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