Der AEUV spricht von einem System Europäischer Zentralbanken (ESZB), weil die nationalen Zentralbanken weiter existieren, aber in der E. zusammengefasst werden. Die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Eurozone bilden zusammen mit dem Direktorium den EZB-Rat, das oberste Entscheidungsgremium der E. Das Direktorium der E. setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 4 weiteren Mitgliedern zusammen, die von den Staats- und Regierungschefs der Länder des Euroraums für eine Amtszeit von 8 Jahren ernannt werden. Das Direktorium ist zuständig für die Tagesgeschäfte, während der Rat die grundsätzlicheren Entscheidungen treffen soll. Er bewertet die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung, legt die Währungspolitik für den Euroraum fest und bestimmt die Zinssätze, zu denen sich Geschäftsbanken Geld von der Bank beschaffen können. Der Präsident der E. repräsentiert die Bank auf Tagungen in der EU und auf internationaler Ebene. Art. 127 AEUV gibt der E. deutlich eine Aufgabe vor: Ihr »vorrangiges Ziel« ist es, »die Preisstabilität zu gewährleisten. […] Das ESZB handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird«. In der Währungskrise 2012 zeigte sich, dass der Euro gefährdet ist, wenn die E. diese eingeschränkte Zielstellung verfolgt. Ihr Präsident Mario Draghi kündigte deshalb an, gegen Währungsspekulationen vorzugehen und im Zweifel zu tun, »whatever it takes«, also was es auch koste. Er legte ein entsprechendes Aufkaufprogramm für Staatsanleihen auf. Weil die E. die Staatsanleihen nicht direkt von den
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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