Interner Link: Weisungen im Interner Link: Jugendstrafrecht, die den jugendlichen Straftäter von weiteren Straftaten abhalten sollen. Hierbei kommen v. a. Weisungen zum Aufenthaltsort, zu Arbeitsleistungen (»Sozialstunden«) oder zu sozialen Trainingskursen in Betracht. Die Abgrenzung zu Interner Link: Auflagen als Interner Link: Zuchtmittel ist schwierig. Auch kann eine Betreuungsweisung angeordnet werden, die eine Aufsicht darstellt (ähnlich wie ein Interner Link: Bewährungshelfer), ohne dass eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wurde. Der Täter muss Kontakt halten und soll in seiner Lebensführung geleitet und beraten werden. Bei Verstößen gegen die Weisungen kann Interner Link: Jugendarrest (Ungehorsamsarrest) angeordnet werden.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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