Neben dem Interner Link: Testament eine weitere Interner Link: Verfügung von Todes wegen. Es gibt viele Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zum Testament. Während das Testament ein einseitiges Interner Link: Rechtsgeschäft des Interner Link: Erblassers zur Realisierung seines Willens ist, ist der E., wie der Name schon sagt, ein Interner Link: Vertrag. Dieser kann nur beim Interner Link: Notar geschlossen werden (§ 2276 BGB) und bindende Wirkung gegenüber dem Erblasser haben.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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