Entgeltpunkte, persönliche | bpb.de

Entgeltpunkte, persönliche

Parameter, der nach der Interner Link: Rentenformel

für die Ermittlung der Monatsrente in der gesetzlichen Interner Link: Rentenversicherung zu berücksichtigen ist. Die E. ergeben sich, indem die Summe aller Interner Link: Entgeltpunkte für absolvierte rentenrechtliche Zeiten mit dem sog. Interner Link: Zugangsfaktor vervielfältigt wird. Bei Interner Link: Hinterbliebenenrenten wird ein Zuschlag erhöhend berücksichtigt (§ 66 Abs. 1 SGB VI).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Rentenpolitik

Alterssicherung in Europa/im internationalen Vergleich

In der EU gilt der Grundsatz der nationalen Zuständigkeit der Länder in der Rentenpolitik. Vor dem Hintergrund der Finanz-, Banken- und Verschuldungskrise hat die EU ein Instrumentarium zur…

Artikel

Reformbedarfe und Reformdebatten

Die Alterssicherung gehört zu den gesellschaftlichen Bereichen, in denen Frauen benachteiligt sind. Viele sind von einer eigenständigen, unabhägigen Alterssicherung weit entfernt. Die Ursachen…

Artikel

Betriebliche und private Altersvorsorge

Im Mittelpunkt der Rentenreformen im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts steht ein Paradigmenwechsel, der auf eine Reduzierung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und auf einen Ausbau…

Artikel

Renten in Ostdeutschland

Erst 25 Jahre nach der Wiedervereinigung entspricht das Rentenrecht in Ostdeutschland dem westdeutschen Rentenrecht. In den Jahren davor gab es Sonderregelungen.