Parameter, der nach der Interner Link: Rentenformel für die Ermittlung der Monatsrente in der gesetzlichen Interner Link: Rentenversicherung zu berücksichtigen ist. Die E. ergeben sich, indem die Summe aller Interner Link: Entgeltpunkte für absolvierte rentenrechtliche Zeiten mit dem sog. Interner Link: Zugangsfaktor vervielfältigt wird. Bei Interner Link: Hinterbliebenenrenten wird ein Zuschlag erhöhend berücksichtigt (§ 66 Abs. 1 SGB VI).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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