Die Höhe einer Interner Link: Rente in der gesetzlichen Interner Link: Rentenversicherung richtet sich v. a. nach der Höhe der Interner Link: Beiträge des Versicherten, die an seinen Interner Link: Arbeitsentgelten und seinem Interner Link: Arbeitseinkommen bemessen wurden (§ 63 Abs. 1 SGB VI). Da sich die Löhne ständig verändern, hat der Interner Link: Gesetzgeber entschieden, dass das zugrunde liegende Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen in E. umgerechnet wird (§ 63 Abs. 2 Satz 1 SGB VI). Hierdurch soll erreicht werden, dass der Status des Rentners demjenigen aus der Zeit seiner Erwerbstätigkeit entspricht, und es soll verhindert werden, dass Rentner von der Wirtschaftsentwicklung der Gesellschaft abgekoppelt werden (sog. dynamische Rente).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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