Bei der Verschmutzung des Wassers spricht man von Abwässern oder Einleitungen. Bei der Luftverschmutzung von E. und Interner Link: Immissionen. E. sind die Stoffe, die von einem technischen Gerät in einem Betrieb, einem Stall oder einem Auto in die Luft freigesetzt werden. Gemessen werden die E. am Entstehungsort, z. B. am Ende des Schornsteins oder am Auspuff. Das unterscheidet sie von den Immissionen, die bei demjenigen gemessen werden, der damit belästigt oder geschädigt wird, also am Aufnahmeort. Während der Interner Link: Immissionsschutz zur Interner Link: Gefahrenabwehr gerechnet wird, handele es sich – so die herrschende Meinung der Juristen – beim Emissionsschutz nur um Vorsorge.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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