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Einigungsstelle

Das Interner Link: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verlangt von Interner Link: Arbeitgeber und Interner Link: Betriebsrat, über strittige Fragen mit dem ernsthaften Willen zur Einigung zu verhandeln. Gelingt das nicht, ist in vielen Fällen eine Entscheidung der E. gesetzlich vorgesehen (z. B. Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Erstellung eines Interner Link: Sozialplans). Die E. setzt sich aus einer geraden Anzahl von Beisitzern zusammen, die von den Betriebsparteien jeweils zur Hälfte berufen werden, und dem einvernehmlich bestimmten Vorsitzenden. Auch über die Größe der E. haben Betriebsrat und Arbeitgeber Einvernehmen zu erzielen. Scheitert das ordnungsgemäße Einsetzen der E., entscheidet das Arbeitsgericht (Interner Link: Arbeitsgerichtsbarkeit) über die Größe und die Person des Vorsitzenden. In der Praxis besteht die E. häufig aus 1 bis 2, in komplexeren Angelegenheiten jedoch auch 3 oder mehr Beisitzern für jede Seite. Den Vorsitz übernehmen regelmäßig Interner Link: Richter der Arbeitsgerichte, wobei sicherzustellen ist, dass diese nicht für eine evtl. spätere gerichtliche Überprüfung des Beschlusses der E. zuständig sind. Die E. beschließt nach vorheriger mündlicher Beratung in nicht öffentlicher Abstimmung nach dem Mehrheitsprinzip. In einer 1. Abstimmung gibt der Vorsitzende keine Stimme ab. Erst wenn eine 2. Abstimmung durch ein Stimmenpatt erforderlich wird, stimmt auch der Vorsitzende mit ab. Der gefasste Beschluss wird daraufhin schriftlich niedergelegt und den Betriebsparteien unverzüglich zugeleitet. Er kann wegen inhaltlicher oder Interner Link: Verfahrensfehler von den Betriebsparteien innerhalb einer Frist von 2 Wochen angefochten werden. Sämtliche Kosten für das Einigungsstellenverfahren trägt der Arbeitgeber.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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