Möglichkeit für Interner Link: Ausländer, die längere Zeit (gegenwärtig 8 Jahre) in der Bundesrepublik leben, die deutsche Interner Link: Staatsbürgerschaft zu erwerben. In der Regel muss mit der Antragstellung die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden. Ausnahmen bestehen bei solchen Staaten, die ihre Staatsangehörigen nicht ausbürgern.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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