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Ehe für alle | bpb.de

Ehe für alle

Meint die 2017 in Deutschland eingeführte Möglichkeit, dass nicht nur ein Mann und eine Frau, also Heterosexuelle, sondern auch homosexuelle Menschen miteinander verheiratet sein können.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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