Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Düsseldorfer Tabelle | bpb.de

Düsseldorfer Tabelle

Vom Interner Link: Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf alle 1-2 Jahre aktualisierte Übersicht für die Höhe des Interner Link: Unterhalts. Ob überhaupt ein Interner Link: Anspruch besteht, ergibt sich aus dem BGB. Die D. ist kein Interner Link: Gesetz und daher grundsätzlich unverbindlich. Dennoch orientieren sich viele Interner Link: Familiengerichte daran. Daneben gibt es auch weniger bekannte Tabellen anderer Gerichte.

Man kann sich die D. im Internet anschauen: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/. Sie beginnt mit einer Übersicht für den Kindesunterhalt, gestaffelt nach Alter des Kindes und Einkommen des Verpflichteten. Es folgen der Ehegatten-, der Verwandtenunterhalt und der Unterhalt für unverheiratete Mütter bzw. Väter. Dazwischen wird thematisiert, wie viel dem Unterhaltsverpflichteten als sog. Selbstbehalt für seinen eigenen Bedarf verbleiben muss. Gegenüber minderjährigen Kindern sind dies z. B. 1.370 € im Monat, sofern der Interner Link: Schuldner erwerbstätig ist, sonst 1.120 € (Stand 2023). Außerdem werden z. B. Empfehlungen gegeben, wenn ein sog. Mangelfall vorliegt, d. h., wenn es mehrere Interner Link: Gläubiger gibt, das Einkommen des Schuldners jedoch nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu erfüllen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Artikel

Berufliche Weiterbildung

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung waren schon früh Teil der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Sie unterlagen jedoch einem stetigen Wandel. Zuletzt gewannen sie an Bedeutung.