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Man kann sich die D. im Internet anschauen: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/. Sie beginnt mit einer Übersicht für den Kindesunterhalt, gestaffelt nach Alter des Kindes und Einkommen des Verpflichteten. Es folgen der Ehegatten-, der Verwandtenunterhalt und der Unterhalt für unverheiratete Mütter bzw. Väter. Dazwischen wird thematisiert, wie viel dem Unterhaltsverpflichteten als sog. Selbstbehalt für seinen eigenen Bedarf verbleiben muss. Gegenüber minderjährigen Kindern sind dies z. B. 1.370 € im Monat, sofern der
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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