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Dissens | bpb.de

Dissens

Liegt vor, wenn Interner Link: Willenserklärungen, durch welche ein Interner Link: Vertrag zustande kommen sollte, trotz Interner Link: Auslegung verschiedene Inhalte haben. Bei D. kommt kein Vertrag zustande. Siehe auch Konsens

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten