Wenn vom D. die Rede ist, geht es zumeist um das Wahlsystem und die daran geknüpfte Kompetenzverteilung zwischen den gewählten bzw. nicht gewählten Institutionen. Das zentrale Defizit liegt darin, dass es in der EU kein gleiches Stimmrecht gibt. Eine Interner Link: Abgeordnete des Interner Link: Europäischen Parlaments (EP) vertritt in Deutschland oder Frankreich 857.000, in Luxemburg 83.000 und in Malta 67.000 Unionsbürgerinnen und -bürger. D. h., eine Abgeordnete aus Deutschland oder Frankreich vertritt überschlägig mehr als 10-mal so viele Wähler wie eine Abgeordnete aus Luxemburg oder Malta. Der demokratische Grundsatz »one man, one vote«, d. h. die Wahlrechtsgleichheit, gilt bei der Wahl zum Europäischen Parlament nicht. Das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) meint deshalb euphemistisch: Die EU sei erheblich »überföderalisiert«. Obwohl das Parlament inzwischen den meisten Interner Link: Rechtsakten der EU zustimmen muss, bleiben einige Politikbereiche ausschließliche Angelegenheit des Rates (Interner Link: Europäischer Rat), d. h., dieser beschließt ohne oder nur nach Anhörung des Parlaments. Schließlich gibt es ein materiales D., was bedeutet, dass die Politik der EU durch die Verträge (Interner Link: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Interner Link: Vertrag über die Europäische Union (EUV)) v. a. wirtschaftspolitisch soweit festgelegt ist, dass ein politischer Richtungswechsel nur schwer durchzusetzen ist. Die Verträge legen die EU auf eine »offene Marktwirtschaft« mit freiem Wettbewerb fest und buchstabieren diesen Grundsatz im Detail aus.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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