Bezeichnet in etwas altertümlicher Weise die sozialen Dienstleistungen des Interner Link: Staates, die man als Standard für das Leben in einer modernen Gesellschaft begreift, also etwa Strom- und Verkehrsangebote oder die Wasserversorgung. Große Teile dieser D. sind seit 1990 privatisiert worden, d. h., die Versorgung wird nicht mehr direkt vom Staat erbracht, sondern von privaten Anbietern. Der Staat versucht allerdings durch Interner Link: Gesetz sicher zu stellen, dass alle Bürger ordnungsgemäß mit den überlebenswichtigen Dienstleistungen versorgt werden, was man Gewährleistung nennt.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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