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Bundessozialgericht (BSG) | bpb.de

Bundessozialgericht (BSG)

Einer der 5 Interner Link: Obersten Gerichtshöfe des Bundes und Teil der Interner Link: Sozialgerichtsbarkeit. Es hat seinen Sitz in Kassel (§ 38 SGG). Das BSG entscheidet über Interner Link: Revisionen (§ 39 Abs. 1 SGG) und im ersten und letzten Interner Link: Rechtszug über Streitigkeiten zwischen Bund und Interner Link: Bundesländern sowie zwischen verschiedenen Bundesländern (§ 39 Abs. 2 SGG), soweit der Interner Link: Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist (§ 51 SGG) (➠ Abb. »Die Rechtsgebiete und ihre Gerichte«).

Rechtsgebiete (© bpb)

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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