Bundesoberbehörde, die dem Innenministerium unterstellt ist. Koordiniert die Arbeit der Landeskriminalämter, da Strafverfolgung Sache der Länder ist. Die genauen Aufgaben enthält das B.-Gesetz.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.