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Bundeskriminalamt (BKA) | bpb.de

Bundeskriminalamt (BKA)

Bundesoberbehörde, die dem Innenministerium unterstellt ist. Koordiniert die Arbeit der Landeskriminalämter, da Strafverfolgung Sache der Länder ist. Die genauen Aufgaben enthält das B.-Gesetz.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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