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Bigamie | bpb.de

Bigamie

Bedeutet, dass ein Mensch mehrere Interner Link: Ehegatten (oder Lebenspartner, vgl. Interner Link: Lebenspartnerschaft) hat, d. h. mindestens zwei. Nach mitteleuropäischen Moralvorstellungen wird dies abgelehnt. Nach deutschem Recht ist die Monogamie (Einehe) Wesensmerkmal der Interner Link: Ehe. Hat dennoch eine zweite Interner Link: Eheschließung stattgefunden (z. B. Fehler des Interner Link: Standesamtes oder nach ausländischem Recht), so ist diese Ehe aufhebbar. Außerdem ist B. strafbar (§ 172 StGB).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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