Strafbar nach dem B. ist die Herstellung, der Handel, der Interner Link: Besitz, die Abgabe, die Einfuhr, der Erwerb oder das sich Verschaffen von Betäubungsmitteln. In schwerwiegenden Fällen (z. B. Abgabe an Jugendliche, bei bandenmäßiger Begehung, bei größeren Mengen) liegen Interner Link: Verbrechen vor. Der Konsum selbst ist nicht mit Interner Link: Strafe bedroht, dieser fällt aber i. d. R. mit dem Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Eine Interner Link: Strafbarkeit ist nicht gegeben, wenn der Betroffene eine Erlaubnis für den Erwerb hat durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Auch liegt keine Strafbarkeit bei Ärzten, Apothekern oder deren gewerblichen Transportunternehmern vor. Welche Stoffe als Betäubungsmittel anzusehen sind, ist in verschieden Anlagen zum B. geregelt. Von der Verfolgung des Besitzes kann durch die Interner Link: Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses abgesehen werden, so bei geringen Mengen, die nur dem Eigenverbrauch dienen (z. B. Besitz eines Joints, wenige Gramm Cannabis). Das bedeutet jedoch nicht, dass der Besitz von Haschisch/Marihuana nicht strafbar ist. Eine Interner Link: Strafmilderung oder Absehen von Strafe sieht das B. für Täter vor, die freiwillig ihr Wissen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen und damit zur Aufklärung schwerer Taten betragen. Bei Interner Link: Straftaten, auch außerhalb des B. (z. B. Interner Link: Diebstahl), die aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurden, kann die Interner Link: Strafvollstreckungsbehörde bei Strafen bis zu 2 Jahren die Interner Link: Vollstreckung zurückstellen, wenn der Verurteilte sich in eine Entzugsbehandlung begibt. Deren Dauer kann auf die Strafe angerechnet werden. So kann auch bereits im Interner Link: Ermittlungsverfahren vorläufig von einer Anklageerhebung abgesehen werden, wenn durch die Behandlung bereits eine Resozialisierung zu erwarten ist.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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