Neben dem Interner Link: Urteil wichtigste Form einer gerichtlichen Entscheidung. Details regeln die jeweiligen Prozessordnungen, insbesondere, wann durch B. zu entscheiden ist und welche Interner Link: Rechtsmittel es dagegen gibt. Z. B. in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Interner Link: Gerichtsbarkeit, freiwillige) wird ausschließlich durch B. entschieden.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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