Es handelt sich um rentenrechtliche Zeiten, namentlich um Erziehungszeiten eines Elternteils bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes, soweit die Voraussetzungen für die Anrechnung von
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: