Zu den Aufgaben des B. gehört die Bearbeitung der Akten der ihm übertragenen Verfahren, die Fertigung eines Votums als Grundlage für die Beratung und Entscheidung (z. B.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: