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Berichterstatter

Interner Link: Berufsrichter, der bei einem Interner Link: Kollegialgericht im Rahmen der internen Geschäftsverteilung (§ 21g GVG) mit der Bearbeitung des Rechtsstreits betraut ist.

Zu den Aufgaben des B. gehört die Bearbeitung der Akten der ihm übertragenen Verfahren, die Fertigung eines Votums als Grundlage für die Beratung und Entscheidung (z. B. Interner Link: Urteil) des Interner Link: Spruchkörpers, die Darstellung des Sachverhalts in der mündlichen Verhandlung, der Sachvortrag in der Beratung des Spruchkörpers und die Erstellung des Entscheidungsentwurfs.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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