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Beitragszeiten

Rentenrechtlich relevante Zeiten, für die Pflichtbeiträge (Interner Link: Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge (Interner Link: Beiträge, freiwillige) gezahlt worden sind oder für die die Pflichtbeiträge als gezahlt gelten (§ 55 Abs. 1 SGB VI). Absolvierte B. haben Auswirkungen auf die Rentenhöhe (§§ 64 Nr. 1, 66 SGB VI).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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