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Beitragsbemessungsgrundlage | bpb.de

Beitragsbemessungsgrundlage

Begriff des Interner Link: Sozialversicherungsrechts, der definiert, welche Einnahmen eines Versicherten Grundlage für die Bemessung seiner Interner Link: Beiträge sind. So sind z. B. im Bereich der gesetzlichen Interner Link: Rentenversicherung für Versicherungspflichtige (Interner Link: Versicherungspflicht) die beitragspflichtigen Einnahmen, also v. a. das erzielte Interner Link: Arbeitsentgelt, die B. (§ 161 Abs. 1 SGB VI). Freiwillig Versicherte dürfen die Mindest-B. nicht unterschreiten und die Interner Link: Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten (§ 161 Abs. 2 SGB VI).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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