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Geldleistungen, die von dem Beitragsschuldner für die potenzielle Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden. Sie sind weiterhin die wichtigste Quelle zur Finanzierung der Interner Link: Sozialversicherung (Interner Link: Sozialversicherungsbeiträge).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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