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Bauleitplanung | bpb.de

Bauleitplanung

Ist Sache der Interner Link: Kommune, welche durch den Interner Link: Flächennutzungsplan und den Interner Link: Bebauungsplan wahrgenommen wird. B. ist der Oberbegriff für die beiden genannten Pläne.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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