Enthält das Bauplanungsrecht. Wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zerfällt das Interner Link: Baurecht in zwei Teile, das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die Interner Link: Gesetzgebungskompetenz für das Bauplanungsrecht hat der Bund, während die Länder für das Bauordnungsrecht zuständig sind. Nur beides zusammen ergibt sinnvolle baurechtliche Regelungen. Durch das Bauplanungsrecht wird versucht, die Bodennutzung, also für welche Zwecke der Raum genutzt wird, aufeinander abzustimmen, also etwa dafür zu sorgen, dass das Kurgebiet nicht direkt neben dem lärmenden Industriegebiet liegt oder der Wolkenkratzer in der Einfamilienhaussiedlung. Zu diesem Zwecke stellen die Interner Link: Städte und Interner Link: Gemeinden Interner Link: Flächennutzungspläne und Interner Link: Bebauungspläne auf.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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